(Stand 01.11.2025)

Hausordnung

der Siegmund Sportpark GmbH („Siegmund Sportpark“), für das Anwesen in der Max-Josef-Metzger Straße 5, 86157 (“Sportpark“) Augsburg.

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände des Sportparks aufhalten. Sie dient dazu, ein sicheres, angenehmes und respektvolles Miteinander zu gewährleisten.

Mit Betreten des Sportparks erkennen alle Besucher diese Regeln an. Änderungen oder Ergänzungen werden ausschließlich durch die Geschäftsleitung beschlossen und durch Aushang oder auf der Website bekanntgegeben.

1. Allgemeines

Der Zutritt zu den Trainings- und Sportbereichen ist Mitgliedern, Tagesgästen oder Teilnehmern von gebuchten Kursen gestattet. Zuschauer sind willkommen, sofern sie den Trainingsbetrieb nicht stören. Eltern, die ihre Kinder zu einem Vereinstraining bringen, dürfen diese selbstverständlich begleiten und von den vorgesehenen Zuschauerbereichen aus beobachten.

Das im Obergeschoss befindliche Restaurant steht allen Besuchern offen – unabhängig von einer Mitgliedschaft im Sportpark. Gäste können es direkt über den Haupteingang oder während einer Veranstaltung besuchen.

Unsere Räumlichkeiten werden neben dem eigenen und frei buchbaren Sportangebot auch von externen Vereinen sowie und anderen Mietern genutzt. Diese Gruppen gelten während ihrer gebuchten Zeiten als berechtigte Nutzer der Anlage und sind ebenfalls verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

Diese Hausordnung ist Bestandteil aller Mitgliedschaften, Nutzungs-, Miet- und Kooperationsverträge.

Externe Nutzer (Vereine, Schulen, Mieter) benennen für ihre Nutzungszeiten eine verantwortliche Aufsichtsperson, gewährleisten die Einhaltung dieser Hausordnung und geben die genutzten Bereiche in ordentlichem Zustand zurück. Sie tragen dafür Sorge, dass nur sicheres, funktionsfähiges Equipment verwendet wird, und halten eine ausreichende Haftpflichtversicherung vor.

Begleitpersonen im Rahmen der Buddy-Option bei Fitnessverträgen melden sich an der Rezeption an und unterliegen dieser Hausordnung.

2. Eingänge und Fluchtwege

Der Zutritt erfolgt über den Haupteingang oder die Tiefgarage.

Die Türen der Treppenhäuser Nord und Süd dienen ausschließlich als Notausgänge und sind während der Betriebszeiten geschlossen zu halten. Sie können jederzeit von innen geöffnet werden.

Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei bleiben und dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.

3. Schäden und Sicherheit

Treten Schäden oder Störungen im Gebäude oder auf dem Gelände auf, sind diese unverzüglich der Rezeption oder dem zuständigen Personal zu melden. Bei Gefahr ist jeder Mitarbeiter oder Nutzer verpflichtet, nach Möglichkeit sofort Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen oder Warnhinweise anzubringen.

Unfälle, Verletzungen oder Gefahrensituationen sind der Rezeption bzw. dem Personal unverzüglich zu melden. Erste-Hilfe-Ausstattung und ein automatisierter externer Defibrillator (AED) befinden sich an der Empfangstheke, sowie an den in den aushängenden Notfallplänen gekennzeichneten Standorten; den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke und der Einsatz von offenem Feuer sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

Aus Sicherheits- und Unfallverhütungsgründen ist das Mitführen von Glas- oder Porzellanbehältnissen in allen Trainingsbereichen untersagt.

4. Verhalten im Sportpark

Von allen Mitgliedern und Gästen wird ein respektvolles und rücksichtvolles Verhalten gegenüber anderen Besuchern und Mitarbeitern erwartet.

Aggressives Verhalten, das absichtliche Fallenlassen von Gewichten sowie übermäßiger Lärm sind zu unterlassen.

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nur in einer Weise gestattet, die andere Besucher nicht stört, etwa durch die ausschließliche Verwendung von Kopfhörern für Musik oder Videos.

Foto-, Video- oder Audioaufnahmen sind in Umkleiden und Sanitärbereichen strikt untersagt; in allen übrigen Bereichen sind Aufnahmen nur mit Einwilligung der erkennbaren Personen zulässig.

Bei wiederholtem oder besonders schwerwiegendem Fehlverhalten kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen und/oder die Mitgliedschaft gemäß den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet werden.

5. Nutzung der Sport- und Trainingsbereiche

Das Mitbringen oder Konsumieren alkoholischer Getränke, Glas- und Porzellanflaschen ist in den Trainings- und Sportbereichen untersagt; in ausgewiesenen gastronomischen Bereichen gelten die Bestimmungen der Hausordnung. Tieren ist der Zutritt nicht gestattet.

Das Mitbringen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist untersagt, sofern diese nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Ebenso ist das Mitbringen von Suchtgiften und/oder sonstigen Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), untersagt.

Die Trainingsgeräte und die gesamte Ausstattung des Sportparks sind sorgsam zu behandeln und ausschließlich ihrer Bestimmung entsprechend zu verwenden.

Bei Nutzung durch Vereine, Schulen oder andere Mieter sind die Räumlichkeiten nach der vereinbarten Nutzungszeit in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.

Erziehungsberechtigte tragen die Aufsicht und Verantwortung für minderjährige Kinder; die Hausordnung ist sicherzustellen. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Den Anordnungen des Studiopersonals, u.a. Fitness-Trainer, ist Folge zu leisten.

Die Fitness-/Wellness-Etikette ist Bestandteil dieser Hausordnung und in der jeweils aktuellen Fassung im Studio und online unter https://www.siegmund.sport/fitness-welness-etikette abrufbar.

5.1 Fitnessbereich

Nach jeder Benutzung sind die Trainingsgeräte mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.

Aus hygienischen Gründen ist bei der Nutzung von Geräten und Bänken stets ein ausreichend großes Handtuch als Unterlage zu verwenden.

Hanteln, Gewichte und andere Trainingsutensilien sind nach dem Gebrauch an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen. Die Nutzung der Trainingsbereiche erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

5.2 Sportbereich

Nach Benutzung sind Geräte und Materialien an ihren vorgesehenen Platz zurückzubringen.

Nutzer sind verpflichtet, die Anlagen und Geräte auf ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und schadhafte Einrichtungen nicht zu verwenden.

6. Nutzung des Wellnessbereichs

Der Wellnessbereich dient der Erholung und Entspannung und ist daher als Ruhezone zu behandeln.

Vor der Nutzung von Sauna oder Becken ist gründliches Duschen erforderlich. In allen Saunabereichen ist ein Handtuch als Unterlage zu verwenden, um die Sauberkeit zu gewährleisten.

Die Nutzung von Mobiltelefonen, Foto- oder Videogeräten ist im gesamten Wellnessbereich untersagt, um die Privatsphäre aller Gäste zu schützen.

Altersregelung für den Wellnessbereich:

Zutritt ab 16 Jahren. Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt.
Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren benötigen eine vertraglich geregelte Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemäß AGB.

Die Fitness-/Wellness-Etikette gilt ebenfalls für die Nutzung des Wellnessbereichs und ist Bestandteil dieser Hausordnung und in der jeweils aktuellen Fassung im Studio und online unter https://www.siegmund.sport/fitness-wellness-etikette abrufbar.

Die Fitness-/Wellness-Etikette ist Bestandteil dieser Hausordnung und in der jeweils aktuellen Fassung im Studio und online abrufbar.

7. Parkplätze und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

Auf dem gesamten Gelände, einschließlich der Parkplätze, gilt Schrittgeschwindigkeit.

Die Parkplätze sind ausschließlich während des Aufenthalts im Sportpark zu nutzen.

Fahrräder und Kinderwagen sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Abstellen von Zweirädern an Hauswänden ist nicht erlaubt.

Zufahrten, insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, sind stets freizuhalten.

Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Widerrechtlich abgestellte oder behindernd parkende Fahrzeuge können auf Kosten des Halters entfernt werden.

8. Sauberkeit und Reinigung

Im gesamten Sportpark ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.

Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind entweder sofort selbst zu beseitigen oder dem Personal zu melden.

Das Abstellen persönlicher Gegenstände außerhalb der Spinde ist nicht gestattet.

Verpackungsmaterialien und mitgebrachte Gegenstände sollten nach Möglichkeit wieder mitgenommen werden.

9. Fundsachen & Schließfächer

Schließfächer dürfen nur während des Aufenthalts im Sportpark genutzt werden. Nach Ende der Nutzung kann der Siegmund Sportpark belegte Fächer räumen; Inhalte werden dokumentiert und für 14 Tage sicher verwahrt und anschließend – sofern nicht abgeholt – fachgerecht entsorgt; Wertgegenstände werden mindestens 3 Monate verwahrt.

Durch die Zurverfügungstellung von Schließfächern wird kein Verwahrungsvertrag begründet.

Gefundene Gegenstände sind an der Rezeption abzugeben und werden wie oben beschrieben verwahrt.

10. Hausrecht und Hausverbot

Das Personal des Siegmund Sportparks ist berechtigt, bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot auszusprechen.

In besonders schweren Fällen kann die Mitgliedschaft fristlos gekündigt werden. Das Hausrecht wird durch die Geschäftsleitung des Siegmund Sportparks oder beauftragte Personen ausgeübt.

11. Haftung

Die Nutzung der Einrichtungen und Geräte des Siegmund Sportparks erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Studio / der Siegmund Sportpark haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann und darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Zweck und Inhalt gerade zu gewähren hat.

Soweit die Haftung von Siegmund Sportparks ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungsgehilfen.

12. Datenschutz und Videoüberwachung

Auf dem Gelände des Siegmund Sportparks findet zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen eine Videoüberwachung statt. Verantwortlicher ist die Siegmund Sportpark GmbH. Nähere Informationen, insbesondere zu Speicherdauer, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechten und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sind der Beschilderung im Sportpark sowie unserer Datenschutzerklärung unter www.siegmund.sport/datenschutz zu entnehmen.

13. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.